Aufgaben des Schornsteinfegers
Gesetzlich vorgeschriebene Schornsteinfegertätigkeiten

Hier unterscheidet der Gesetzgeben zwei unterschiedliche Tätigkeitsfelder:
 
  1. Hoheitliche Schornsteinfegertätigkeiten: Nur der für Sie zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf diese hoheitlichen Aufgaben durchführen. Er wird sich automatisch bei Ihnen melden, um folgende Tätigkeiten durchzuführen:
  • Abnahmen von Feuerungsanlagen. Alle neuen oder modifizierten Feuerstätten und Schornsteine müssen auf Betriebs- und Brandsicherheit überprüft und abgenommen werden.
  • Feuerstättenschau. In allen Gebäuden mit Feuerungsanlagen muss zwei Mal in 7 Jahren die sogenannte Feuerstättenschau durchgeführt werden. Hierbei werden alle Feuerstätten erfasst und deren Betriebs- und Brandsicherheit überprüft.
  • Feuerstättenbescheid.  Jeder Eigentümer bekommt von seinem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister den sogenannten Feuerstättenbescheid. In diesem Bescheid teilt der Bezirksschornsteinfeger dem Eigentümer die gesetzlich durchzuführenden freien Kehr- und Überprüfungstätigkeiten der jeweiligen Feuerstätten mit, inclusive der Fristen, in denen die Tätigkeiten auszuführen sind.
  1. Freie Schornsteinfegertätigkeiten: Die auf dem Feuerstättenbescheid aufgelisteten freien Kehr- und Überprüfungstätigkeiten können von allen zugelassenen Schornsteinfegermeisterbetrieben durchgeführt werden (selbstverständlich auch vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister). Die Beauftragung erfolgt durch den Eigentümer, der hierfür und die Einhaltung der Fristen selbst verantwortlich ist.

    Folgende freie Tätigkeiten sind auszuführen:
  • Reinigen und Überprüfen von allen Feuerstätten und Abgaswegen (z.B. Schornsteinen, Abgasleitungen, Räucheranlagen und Backöfen). Weiterhin sind alle notwendigen Verbrennungsluft- und Abluftanlagen zu überprüfen.
  • Abgaswegeüberprüfung von  Öl- und Gasfeuerungsanlagen.
  • Immissionschutzmessung von Öl-, Gas- und Festbrennstofffeuerungsanlagen.
Gerne übernehmen wir in unserem Tätigkeitsumfeld für Sie diese freien Tätigkeiten. Weiterhin bieten wir noch umfangreiche Service – Tätigkeiten für Sie an. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Tätigkeiten –Seite.